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Sicherheitsbeauftragter SIBA SIBE SIB Sicherheitsauftragte in Möhnesee

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Jeder kann Sicherheitsbeauftragter werden

Beraten, vermitteln, gestalten

Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützen.

Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. Der Sicherheitsbeauftragte ist im betrieblichen Arbeitsschutznetzwerk eine wichtige Stütze für den Unternehmer. Er gibt Hinweise und Empfehlungen zur sicheren Gestaltung von Arbeitsabläufen und -bereichen. Er beobachtet die betrieblichen Abläufe in seiner Umgebung und stellt potenzielle Gefahren fest – technische beziehungsweise organisatorische Mängel oder leichtsinniges Verhalten.

Vor allem soll er sich bei regelmäßigen Kontrollgängen davon überzeugen, dass die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und richtig benutzt werden.

Zentrale Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist es daher auch, die Kollegen zu informieren und zu umsichtigem, sicherheitsgerechtem Verhalten zu motivieren."


Die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten:

Sie weisen Vorgesetzte auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren hin.
    Sie informieren Kollegen über Gefährdungen.
    Sie geben Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
    Sie wirken in Arbeitsschutzgremien mit.

Keine juristische Verantwortung

Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen sollte möglichst an den individuellen Bedarf angepasst werden. Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, so müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Sind Ihre Mitarbeiter einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt, so empfiehlt sich die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten schon bei weniger als 20 Mitarbeitern. Die Benennung sollte schriftlich und unter Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen. Weiterhin sollten Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den direkten Vorgesetzten einbeziehen. In der BG-Regel "Grundsätze der Prävention" BGR A1 finden Sie einen Mustervordruck zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, ferner praxisnahe Informationen zur Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Als Ausgleich für seine zusätzlichen Aufgaben soll der Sicherheitsbeauftragte nach Möglichkeit in anderen Arbeitsbereichen entsprechend entlastet werden. Da er keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnis hat, ist er bei Verstößen gegen die Unfallverhütung weder zivil- noch strafrechtlich verantwortlich.

Sicherheitsbeauftragter SiBa / SiB nichts mit FaSi SiFa zu tun

Praxis - Lehrgang mit BG Sicher mit System Zertifikat
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach SGB VII
Dauer der Ausbildung - mind. 1-2 Tage gem. der GUV-I 8503
Bundesweite Schulungen möglich , auch in Ihrem Betrieb
Einzel - Personen - Schulungen möglich , auf Anfrage bei uns in Hause.

Inhalte:
Das 1-2 Tages - Seminar befähigt und motiviert die Sicherheitsbeauftragten für die neuen, komplexen, gleichwohl aber auch interessanten Aufgaben im Unternehmen.
Der Lehrgang ist branchenübergreifend und nicht auf Umweltthemen bezogen (Zusatzschulung) .
Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes ( z.B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Auszüge aus der Gefahr Stoff Verordnung) .
Betriebliche Arbeitsschutz - Organisation, Verantwortlichkeiten und regelmäßige Prüfungen, Vorschriften und Regelwerke.
Unfall - Untersuchung und Ursachen - Ermittlung Gesundheitsschutz im Betrieb
Arbeits - und Gesundheitsschutz bei der Planung, Einrichtung und deren Betrieb von Arbeitsstätten.

Bildungsziele:
Der geschulte und bestellte Sicherheitsbeauftragte achtet im Betrieb, auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und der persönlicher Schutzausrüstung.
Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um über die Arbeitsschutzfragen zu informieren und zum sicheren Arbeiten Sie zu veranlassen.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer/die Unternehmerin bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (siehe auch BGV A1 § 20).

BGV A1 § 20
Sicherheitsbeauftragte

(1) Der Unternehmer hat Sicherheitsbeauftragte mindestens in der Anzahl nach Anlage 2 zu dieser Unfallverhütungsvorschrift zu bestellen.

(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

(3) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.

(4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken.

(5) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

(6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.

Um diese Aufgabe in den Betrieben erfüllen zu können, benötigen Sicherheitsbeauftragte entsprechende Handlungskompetenzen.

Die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten (SiB / SiBa) besteht aus einem Grund- und Aufbauseminar sowie Fortbildungsveranstaltungen gem. VDI 1000.

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22. Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. In diesem Lehrgang erhalten Sie in zwei Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Inhalte:

    Rechtsstruktur und Funktionen im Arbeitsschutz
    Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
    Unfallarten
    Erkennen von Gefährdungen
    Persönliche Schutzausrüstung
    Gefährdungen durch Lärm
    Erste Hilfe
    Brandschutz
    Ergonomie
    Verkehrssicherheit

Teilnehmerkreis

    Sicherheitsbeauftragte
    Betriebsräte
    Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind

Hinweise

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetzten-Funktion haben.

Neu bestellte Sicherheitsbeauftragte beginnen ihre Ausbildung mit dem Besuch des Grundseminars.
Dort wird fachübergreifendes Grundwissen vermittelt und eingeübt, um die Aufgaben eines/einer Sicherheitsbeauftragten optimiert erfüllen zu können.

In den Aufbauseminaren werden diese Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend der unternehmensspezifischen Tätigkeitsschwerpunkte erweitert, vertieft und angewendet.

Für zukünftige Sicherheitsbeauftragte aus Hafenbetrieben wird eine gesonderte Ausbildung gefordert. Das Seminar SiB-Hafen deckt hier Grund- und Aufbauseminar ab.

Die SiB / SiBa Fortbildung richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, die das Grund- und ein Aufbauseminar bereits besucht haben. Hier werden die Kenntnisse erweitert und aktuelle Neuerungen im Arbeitsschutz angesprochen. Außerdem erhalten die Teilnehmenden Gelegenheit, sich mit Kollegen/innen aus anderen Betrieben als Sicherheitsbeauftragte auszutauschen.

Sicherheitsbeauftragte, nach der bisherigen Ausbildung ihr Wissen durch den Besuch der Aufbauseminare entsprechend ihrer Tätigkeitsschwerpunkte vertiefen.

siehe eine PDF der BG Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten BGI 587 

Termine auf Anfrage per Telefon ab 11:00

Weitere Lehrgänge wie z.B.

Befähigte Person zur Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und Maschinen gem. der TRBS 1201 und 1203 oder Ausbilderlehrgänge gibt's auch bei uns im Haus der Technik Industriepark Ense Höingen Auf den Geeren 1-3

Sicherheitsbeauftragte für ab 450,- Euro SiBA / SiBe inkl. Arbeitsunterlagen auf CD

Siehe die DGUV Information 211-021 bisher GUV-I 8503 Der Sicherheitsbeauftragte und die DGUV Information 211-011 bisher BGI 587 Arbeitsschutz will gelernt sein.

Bei Selbstlernphase mit SiBa / SiBe Arbeits CD ist der Lehrgang nur 1 Tag  für 550,- Euro, sonst mind. 2- 3 Tag gem. den Vorgaben der Unfallkassen UK BG DGUV usw.

Dozentengeführte Schulungen gem. der ASIG § 6 Abs. 4 usw.

Termine laufend möglich bei uns im Hause, oder vor Ort bei Firmen  Deutschland weit möglich

 


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